DER BOOTSVERSICHERER.

Gibt es eigentlich Momente, in denen man gerne über Versicherungen nachdenkt? Eher weniger. Der schlechteste Moment ist meistens der, nachdem ein Schaden eingetreten ist. Wenn man vorher schon einmal kurz über eine entsprechende Absicherung nachgedacht hat, gibt es nun zwei Möglichkeiten. Entweder die damalige Entscheidung war super und der entstandene Schaden wird reguliert oder aber der Schaden wird eiskalt von der Versicherung abgelehnt.

Der Bootsversicherer

Der Idealfall über einen passenden Versicherungsschutz nachzudenken, liegt weit vor dem Kauf des zu versicherten Risikos – in etwa ein Boot oder eine Yacht. Glücklich ist derjenige, der dafür auch noch kompetente und ehrliche Beratung durch Fachpersonal erhält. Sollte aktuell niemand in der Nähe sein, der über ein weitreichendes und fundiertes Versicherungswissen verfügt und darüber hinaus schon einmal etwas von einem Boot gehört hat, hier ein kleiner Leitfaden.

Muss ich mein Boot überhaupt versichern?

Nein, müssen Sie nicht. Ist aber definitiv angebracht. Haben Sie schon einmal daran gedacht, was passiert wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen? Wer kommt denn dafür auf? Die Antwort ist ganz einfach: Sie selbst und zwar mit Ihrem Privatvermögen gemäß § 823 BGB. Da kann der lustige Ausflug schnell zu einer lebenslangen Last werden. Es passieren leider nicht nur Sachschäden, sondern immer wieder werden auch Personen verletzt. Viele Bootsversicherer fordern daher, ähnlich wie beim Kraftfahrzeug, eine Versicherungspflicht für Boote, Yachten, Jetskis und weitere Wassersportgefährte. Nur so können Verkehrsopfer entsprechend geschützt werden und Schadenverursacher müssen nicht mit einer Privatinsolvenz rechnen.

Für die Kaskoversicherung ist es ratsam, dass Sie den Wert Ihres Bootes als Versicherungssumme hinterlegen und ggf. diese alle drei Jahre einmal überprüfen und anpassen. Hiernach richtet sich der von Ihnen zu zahlende Versicherungsbeitrag! Mitversichert sollte definitiv die Bergung sein, aber auch die Wrackbeseitigung sollte vom Versicherer getragen werden. Sollte Ihr Fahrzeug einen Außenborder haben, achten Sie bitte darauf, dass auch der Einzeldiebstahl des Motors mitversichert gilt und nicht nur das komplette Paket inkl. Boot.

Noch ein kleiner Hinweis, der für viele Hobbykapitäne ausschlaggebend ist, um eine Versicherung abzuschließen, denken Sie bloß nicht, dass derjenige mit der höchsten Versicherungsprämie auch die besten Leistungen hat. Ja, die Bootsversicherung ist ein Spezialgebiet, aber viele Versicherungsmakler können günstige Jahresprämien anbieten ohne dabei den Versicherungsschutz abmildern zu müssen.

Wie schnell kann ich mit einer Schadenregulierung rechnen?

Das man sich über seine abgeschlossene Versicherung im Schadenfall aufregt, ist so sicher wie das „Amen“ in der Kirche. Eine gute Versicherung erkennt man an der Schadenregulierung. Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, können Sie sich folgende Punkte ausdrucken, damit Sie richtig vorgehen können:

  1. Ruhe bewahren – Aufregung hilft niemandem etwas und verschreckt im Zweifel den Schadenbearbeiter / die Schadenbearbeiterin.
  2. Dokumentation – Dokumentieren Sie den Schaden, machen Sie aussagekräftige Fotos, notieren Sie sich Geschädigte.
  3. Dokumente bereithalten – Bei jeder Konversation mit dem Versicherer ist es wichtig, dass Sie die wichtigsten Nummern zur Hand haben. Dazu zählen Schadennummer und Versicherungsscheinnummer, aber auch der Kaufvertrag oder anderweitige Anschaffungsnachweise (Rechnungen). Je schneller Sie diese einreichen können, desto zügiger geht die Bearbeitung voran.
  4. Werft anrufen – Organisieren Sie sich schon einmal eine Werft, die Ihnen einen Kostenvoranschlag über die Reparatur erstellen kann. Sobald Ihnen dieser vorliegt, reichen Sie diesen der Versicherung ein.
  5. Auf Reaktion warten – Das klingt schwierig, aber eine umfangreiche Prüfung erfordert seine gewisse Zeit. Im Zweifel möchte der Versicherer einen Gutachter vorbei schicken, damit dieser auch noch einmal den Schaden beurteilen kann. Also bloß nicht ohne das „Go“ vom Versicherer reparieren lassen.
  6. Geld erhalten

Denken Sie daran, dass Sie im besten Falle nicht der einzige Kunde sind, dem ausgerechnet jetzt ein Schaden ereilt hat. Auch intern bedarf es manchmal weiterer Prozesse. Bei Diebstählen werden grundsätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Das kann dauern. Sobald der Versicherer mehr weiß, meldet er sich bei Ihnen. Versprochen. Ach, und was Versicherer gar nicht gerne hören, ist dieser Spruch mit dem ganz langen Bart: „Man zahlt immer und kriegt nichts zurück.“ Den bitte niemals im Telefonat erwähnen. Sie wissen: der scheue Schadenbearbeiter….


DER BOOTSVERSICHERER.
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